• 30.01.2024
  • Strafverteidiger Forum (StraFo)

Verteidigungschancen im Zwischenverfahren – Rettung in letzter Minute?

2021 erging an deutschen Gerichten in 0,35 % aller Zwischenverfahren ein Nichteröffnungsbeschluss. Am Landgericht stehen die Chancen dabei regelmäßig besser als am Amtsgericht; am besten am LG Bremen, dort waren es immerhin 4 %. In Berlin wurde in 1,5 %, in Hamburg in 1 % der Verfahren die Nichteröffnung beschlossen. Und am LG Saarbrücken wurde 2021 bei insgesamt 291 Anklagen gerade einmal ein Nichteröffnungsbeschluss erlassen. Die Chancen für eine Verteidigung im Zwischenverfahren sind damit – jedenfalls statistisch – schlecht, um nicht zu sagen: katastrophal.

Möglicherweise hängt der statistisch geringe Erfolg von Verteidigung im Zwischenverfahren aber auch damit zusammen, dass viele Verteidiger eine solche gar nicht erst versuchen. Dabei ist die psychologische Situation des Zwischenverfahrens durchaus erfolgversprechend: Daraus, wie das Gericht im Zwischenverfahren auf das Verfahren und die Anklage schaut, ergeben sich erhebliche Vorteile für die Verteidigung.

Zum einen ist das Gericht zu Beginn des Zwischenverfahrens erstmalig mit dem Sachverhalt befasst. Gegebenenfalls hat es bereits die Anklage gelesen, in den weiteren Inhalt der Akte muss es sich aber noch einarbeiten. Es hat sich deshalb regelmäßig noch kein vollständiges Bild von der Sache gemacht und insbesondere auch noch keine materiellen Entscheidungen zum Sachverhalt gefällt.

Zum anderen kennt das Zwischenverfahren – Haftsachen einmal ausgenommen – keine zeitlichen Beschränkungen und Zwänge. Das Gericht hat also die Zeit, sich umfassend und im Detail mit dem Vorwurf auseinanderzusetzen. In der Hauptverhandlung hingegen wird eine umfassende Sachverhaltsaufklärung abseits der bisherigen Ermittlungsergebnisse regelmäßig die Aussetzung des Verfahrens bedeuten. Ein Gericht wird deshalb wenig geneigt sein, während der laufenden Hauptverhandlung etwa noch ein neues, ergänzendes Sachverständigengutachten einzuholen.

Insgesamt ist das Zwischenverfahren damit möglicherweise die letzte (und gegebenenfalls einzige) Chance, den Sachverhalt noch einmal in der gebotenen Tiefe mit einem unvoreingenommenen Gegenüber aufzubohren.

Der Beitrag ist daher in erster Linie ein Plädoyer dafür, Verteidigungschancen im Zwischenverfahren bewusst zu suchen, zu erkennen und sie dann auch zu ergreifen.

Strafverteidiger Forum (StraFo)

Quelle:
Strafverteidiger Forum (StraFo)

Fundstelle:
StraFo 2024, 2-6

Autoren:
Dr. Christoph Henckel