- 09.10.2024
- Strafverteidiger Forum (StraFo)
Gefährliche Körperverletzung mittels medizinischer Instrumente: auch bei medizinisch indizierten Heilbehandlungen?
Ist ein medizinisches Instrument ein gefährliches Werkzeug i.S.d. § 224 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 StGB? Für die Strafverfolgungspraxis war diese Frage seit langer Zeit geklärt. Der 2. Strafsenat des BGH entschied 1978, dass medizinische Instrumente in der Hand von Ärztinnen oder Ärzten keine gefährlichen Werkzeuge sind. Nunmehr wich der 4. Strafsenat des BGH mit der Entscheidung vom 19.12.2023 − 4 StR 325/23 von der bisherigen Rechtsprechung ab. Obwohl die Entscheidung einen nicht indizierten Eingriff und eine sehr ungewöhnliche Konstellation betrifft, stellte der BGH – unnötigerweise – auch die Weichen für medizinisch indizierte Heileingriffe. Für die Verteidigungspraxis ist daher eine noch genauere Prüfung der jeweiligen Fallkonstellation unerlässlich, um das Risiko für Ärztinnen und Ärzte zu minimieren.
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