- 24.09.2025
- Strafverteidiger Forum (StraFo)
Ahndung berufsrechtlicher Verfehlungen von Rechtsanwälten
Anwaltliche Berufspflichten sind vielfältig und teilweise – jedenfalls bei vorsätzlichen Verstößen – auch strafbewehrt. Das impliziert, da das aus Art. 103 Abs. 2 GG folgende Doppelbestrafungsverbot auf die berufsrechtliche Ahndung im anwaltsgerichtlichen Verfahren keine Anwendung findet, ein materiell- sowie verfahrensrechtlich komplexes Nebeneinander von straf- und berufsrechtlicher Sanktionierung von Rechtsanwälten. Hinzu kommt, dass keineswegs nur die in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) enthaltenen anwaltlichen Berufspflichten im engeren Sinne berufsaufsichtsrechtlich sanktioniert werden können. Vielmehr können sämtliche Pflichtverletzungen mit hinreichendem Bezug zur anwaltlichen Tätigkeit, unabhängig vom Regelungszusammenhang, zu einer Ahndung durch den Kammervorstand oder das Anwaltsgericht führen. Vor diesem Hintergrund gibt der Beitrag einen Überblick über Ablauf und Besonderheiten des anwaltsgerichtlichen Verfahrens und widmet sich insbesondere dessen materiellem und prozessualem Verhältnis zum Strafprozess.
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