- 03.06.2026
- Strafverteidiger Forum (StraFo)
Zur Frage der Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters des § 19 StGB
Extreme Gewalttaten von Kindern scheinen in den letzten Jahren immer häufiger vorzukommen. Solche Taten erschüttern in ihrer Unverständlichkeit nicht nur die Gesellschaft, sondern erfahren auch maximale mediale Aufmerksamkeit. Insbesondere Letztere führt reflexartig zu Forderungen nach der Herabsetzung der Strafmündigkeit des § 19 StGB von 14 auf zwölf Jahre. Dabei beziehen sich die Befürworter neben der aktuellen polizeilichen Kriminalstatistik 2024 mit einer Steigerung der Gewaltkriminalität bei Kindern auf entsprechende Altersregelungen in anderen europäischen Ländern, insbesondere in den Niederlanden, der Schweiz, Großbritannien, Irland und Frankreich, sowie auf einen Abschreckungseffekt, durch den derartige Taten verhindert werden könnten.
Demgegenüber fordern die Gewerkschaft der Polizei (GdP), die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen (DVJJ), Berufsverbände aus der Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie eine Beibehaltung der bestehenden Regelung unter Verweisung auf die überwiegende jugend- und neuropsychiatrische Forschung zur Verantwortungsreife von Kindern und Jugendlichen. Zudem sei Kinderkriminalität nicht mit (vermeintlicher) Abschreckung zu bekämpfen, sondern nur mit verstärkten therapeutischen und pädagogischen Maßnahmen. Entsprechendes gilt für den Deutschen Richterbund (DRB) und den Deutschen Anwaltverein. Teilweise wird in der Literatur sogar die Erhöhung der Altersgrenze auf 16 Jahre gefordert.
Zugriff erhalten Sie mit: