• 03.01.2024
  • Die Unternehmensbesteuerung (Ubg)

Zurechnung von Grundstücken bei der Grunderwerbsteuer in Beteiligungsketten: Die Erlasse sind da!

Share Deals können nur dann Grunderwerbsteuer auslösen, wenn der jeweiligen Gesellschaft auch ein Grundstück für grunderwerbsteuerliche Zwecke zugerechnet werden kann. Denn nur dann kann infolge der Verwirklichung eines Ersatztatbestands des § 1 Abs. 2a, 2b, 3 und 3a GrEStG auch ein grunderwerbsteuerbarer Tatbestand ausgelöst werden. Der BFH hat zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen der Gesellschaft ein Grundstück in Beteiligungsketten zuzurechnen ist, mehrfach Stellung bezogen und ist teilweise der Auffassung der Finanzverwaltung entgegengetreten. Die Reaktion der Finanzverwaltung wurde mit Spannung erwartet. Nun liegen die gleich lautenden Erlasse vom 16.10.2023 vor, mit denen sich der Beitrag anhand von Beispielen kritisch auseinandersetzt.

Die Unternehmensbesteuerung (Ubg)

Quelle:
Die Unternehmensbesteuerung (Ubg)

Fundstelle:
Ubg 2023, 672-679

Autoren:
Christian Saecker
Katrin Dorn