- 22.09.2025
- UmsatzsteuerRundschau (UR)
Die Holding als Steuerpflichtiger – eine Frage der Form oder der wirtschaftlichen Realität?
Der vorliegende Beitrag untersucht, unter welchen Voraussetzungen eine Holdinggesellschaft als Steuerpflichtiger im Sinne des Unionsrechts gilt und damit zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Ausgangspunkt ist das Urteil des EuGH vom 3.7.2025 in der Rechtssache C-808/23 – Högkullen, UR 2025, 661, in dem der Gerichtshof die Frage der Bemessungsgrundlage rein einzelfallbezogen und anhand formaler Kriterien löst, ohne die diesem und zahlreichen ähnlichen Verfahren zugrunde liegende Grundsatzproblematik der Unternehmereigenschaft von Holdings aufzugreifen. Die Schlussanträge von Generalanwältin Kokott greifen diesen Punkt auf und plädieren für eine wirtschaftlich-funktionale Betrachtung, die dem unionsrechtlichen Grundsatz der Rechtsformneutralität Rechnung trägt und zahlreiche Streitfragen vermeiden könnte. Der Beitrag ordnet die Entscheidung in den Kontext der bisherigen EuGH-Rechtsprechung ein, zeigt deren Grenzen auf und stellt mit dem Konzept des mittelbaren Unternehmers einen Ansatz vor, der zu kohärenteren Ergebnissen führen kann.
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