- 28.10.2024
- Zeitschrift für die Anwaltspraxis (ZAP)
Änderung des Gebrauchsrechts des Wohnraummieters unter Berücksichtigung baulicher Veränderungen des Mieters an der Mietsache
Die Änderung des Gebrauchsrechts des Mieters und die Möglichkeit baulicher Veränderungen in Bezug auf das von ihm gemietete Mietobjekt hat sowohl große praktische Relevanz in der anwaltlichen Beratung als auch in der Gerichtspraxis und einer Vielzahl unterschiedlichster Fallkonstellationen. Von größter Bedeutung ist hierbei insb. die aktuelle Problematik des Einbaus von Photovoltaikanlagen des Mieters auf dessen Balkon oder (Dach-)Terrasse (Stichwort: „Balkonkraftwerk“) und deren mietrechtliche Zulässigkeit unter Berücksichtigung neuester Gesetzesänderung durch die vom Bundesrat am 27.9.2024 gebilligten Änderungen am Wohnungseigentums- und Mietrecht. Hiernach zählen Steckersolaranlagen nun zu den sog. privilegierten Vorhaben mit entsprechenden Konsequenzen für den Erlaubnisanspruch von Mietern und Wohnungseigentümern.