• 23.04.2024
  • Zeitschrift für die Anwaltspraxis (ZAP)

Kostenfestsetzung für und gegen mehrere Streitgenossen

In der Praxis kommt es häufig vor, dass ein Anwalt mehrere Streitgenossen vertritt oder auf der Gegenseite mehrere Streitgenossen vorhanden sind. Auch beides ist möglich. Es ergibt sich dann im Kostenfestsetzungsverfahren das Problem, welcher Teil der Gesamtvergütung des Anwalts für wen bzw. welcher Teil der Vergütung gegen wen zur Festsetzung anzumelden ist. Die Kostenfestsetzung gegen mehrere Auftraggeber betrifft viele Anwälte in ihrem Praxisalltag. Sie birgt verschiedene rechtliche Prüfschritte, wie die Aufteilung bei einer gesamtschuldnerischen Haftung, die Quotierung als auch die Möglichkeit der Teilschuldnerschaft. Zudem besteht ein anwaltliches Interesse an den rechtlichen Auswirkungen im Innenverhältnis der Streitgenossen. Wichtig ist auch zu wissen, was es bei der Antragstellung an das Gericht zu beachten gilt. Nicht zuletzt im Hinblick auf die darauffolgende Festsetzung durch den Rechtspfleger.

Zeitschrift für die Anwaltspraxis (ZAP)

Quelle:
Zeitschrift für die Anwaltspraxis (ZAP)

Fundstelle:
ZAP 2024, 361-366

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