- 11.12.2025
- Zeitschrift für die Anwaltspraxis (ZAP)
Das Güterichterverfahren im Verwaltungsprozess
„Eine zunächst streitige Problemlage durch eine einverständliche Lösung zu bewältigen, ist auch in einem Rechtsstaat grundsätzlich vorzugswürdig gegenüber einer richterlichen Streitentscheidung“ (BVerfG, Beschl. v. 14.2.2007 – 1 BvR 1351/01, juris Rn 35).
Dieser als „Meilenstein“ (Greger, ZKM 2007, 128, 130) bezeichnete Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts ebnete den Weg zur gesetzlichen Verankerung der konsensualen Streitbeilegung (auch) innerhalb eines (verwaltungs-)gerichtlichen Verfahrens. Mit der Richtlinie 2008/52/EG beschlossen Parlament und Rat der EU bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen. In Umsetzung dieser Richtlinie wurde mit dem Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (MediationsG, BGBl I, S. 1577) 2012 auch § 173 S. 1 VwGO geändert, indem dort nunmehr ausdrücklich auf § 278 Abs. 5 ZPO und § 278a ZPO verwiesen wird. Wesentliches Ziel des Gesetzes war es, die Mediation und andere Verfahren der nicht streitigen Konfliktbeilegung zu fördern (BT-Drucks 17/5335, S. 1).
Mit diesem Beitrag soll das Verfahren vor dem Güterichter praxisnah erläutert werden und damit den Prozessbevollmächtigten für die prozessuale Beratung ihrer Mandanten eine Möglichkeit in Erinnerung gerufen werden, die einen umfassenderen Lösungsansatz verfolgt als die Entscheidung der konkreten Streitfrage.
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