- 22.06.2026
- Zeitschrift für die Anwaltspraxis (ZAP)
Überblick über die Reform des Verbraucher-, des Versicherungs- und des Behandlungsvertragsrechts
Das am 03.02.2026 verabschiedete Artikelgesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts (BGBl I Nr. 28 v. 05.02.2026) tritt in wesentlichen Teilen zum 19.06.2026 in Kraft und setzt zentrale unionsrechtliche Vorgaben um. Im Fokus stehen insbesondere die Anpassung des BGB und des EGBGB an die novellierte Verbraucherrechterichtlinie im Bereich im Fernabsatz geschlossener Finanzdienstleistungsverträge, die Einführung einer elektronischen Widerrufsfunktion für online geschlossene Verträge, die Novellierung des Einsichtsrechts in die Patientenakte sowie Folgeänderungen im VVG. Die Reform ist im Hinblick auf die Änderungen im BGB – etwa zum Beginn der Widerrufsfrist, zur Einschränkung des „ewigen Widerrufsrechts“ und zur elektronischen Widerrufsfunktion – uneingeschränkt zu begrüßen; insoweit bestand teilweise bereits seit geraumer Zeit Modernisierungsbedarf. Kritisch bleibt hingegen die fortdauernde Detailregelungsdichte bei den Informationspflichten im EGBGB, die eher zur Verwirrung beitragen könnte.
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