- 25.08.2026
- Zeitschrift für die Anwaltspraxis (ZAP)
Neues zum Brauerei- und Gastronomierecht
Das Brauerei- und Getränkelieferungsrecht gehört nicht zu den klassischen Teilbereichen, in die das Recht üblicherweise gegliedert wird. Aber es führt als Querschnittsmaterie in wesentliche Bereiche des privaten und öffentlichen Wirtschaftsrechts. Die Entwicklung des Brauereirechts ist daher insgesamt von Interesse, weil Erkenntnisse aus dieser Rechtsprechung auch für andere Rechtsgebiete relevant sind. So verpuffte ein Kartellverfahren gegen zahlreiche Brauereien in NRW wegen verbotener Preisabsprachen sanktionslos: Der Tatbestand einer Zuwiderhandlung gegen das Verbot abgestimmter Verhaltensweisen (Art. 101 Abs. 1 AEUV) war nicht erfüllt, da in der relevanten Verbandssitzung des Wettbewerbsausschusses der Brauereien das Thema „Bierpreiserhöhung“ zwar zur Sprache kam, es sich aber nur auf das allgemeine Beweinen oder Bejammern der Marktlage im Hinblick auf eine ersehnte Preiserhöhung beschränkte und über allgemeine Unzufriedenheitsäußerungen hinaus nichts geschah (OLG Düsseldorf, Urt. v. 08.09.2021 – V-4 Kart 4/16 [OWi]). Der BGH hat die dagegen gerichtete Beschwerde des Bundeskartellamts als unbegründet zurückgewiesen (BGH, Beschl. v. 21.12.2022 – KRB 54/22). In einem anderen Fall ging es um eine tatsächlich unerlaubte Preisabsprache von mehreren Brauereien zwischen 2005 und 2008, weswegen das Bundeskartellamt 2013 einen Bußgeldbescheid gegen die Brauereien verhängte.
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