• 05.02.2024
  • Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen (ZWH)

Rechtliche Grenzen KI-automatisierter Entscheidungsvorgänge in der Wirtschaft

Ein typisch strafrechtliches Element, nämlich den menschlichen Handlungswillen, greift das Europäische Recht, insbesondere der EuGH, in seinem sog. SCHUFA-Urteil vom 7.12.2023 auf (C-634/21). Er fordert dieses Merkmal nun auch für zivilrechtliche, unternehmerische Entscheidungen ein, die auf einem automatisierten Verfahren beruhen. Die Vergabe von Krediten, die auf einer automatisierten Ermittlung der Zahlungsfähigkeit potentieller Kunden beruht, soll nur dann Gültigkeit beanspruchen können, wenn sie von einem freien menschlichen Willen getragen sind.

Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen (ZWH)

Quelle:
Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen (ZWH)

Fundstelle:
ZWH 2024, 8-13

Autoren:
Dieter Krimphove