- 22.07.2024
- Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen (ZWH)
Das neue Cannabisgesetz: Die Grenzen der Rückwirkung
Im Zuge des Cannabisgesetzes wurde ebenfalls Art. 316p EGStGB neu eingeführt, der – mit Verweis auf Art. 313 EGStGB – eine rückwirkende Amnestieregelung enthält. Der Amnestie sind jedoch enge Grenzen gesetzt, was sich aus der Anwendung der Auslegungskriterien ergibt.