• 22.07.2024
  • Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen (ZWH)

Das neue Cannabisgesetz: Die Grenzen der Rückwirkung

Im Zuge des Cannabisgesetzes wurde ebenfalls Art. 316p EGStGB neu eingeführt, der – mit Verweis auf Art. 313 EGStGB – eine rückwirkende Amnestieregelung enthält. Der Amnestie sind jedoch enge Grenzen gesetzt, was sich aus der Anwendung der Auslegungskriterien ergibt.

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Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen (ZWH)
Quelle: Fundstelle:
  • ZWH 2024, 197-200
Autoren:
  • Sebastian Knell
  • Friedrich Mockenhaupt