Körperschaftsteuergesetz (KStG)

Der Kommentar bietet in Erstauflage eine umfangreiche, systematische und vor allem ausgewogene Kommentierung des Körperschaftsteuergesetzes.

Herausgeber:
  • Prof. Dr. Thomas Rödder,
  • Dr. Andreas Herlinghaus,
  • Ralf Neumann (Leitender Regierungsdirektor)

Nach den zahlreichen Änderungen des KStG u.a. durch das sogenannte "Kroatien-Anpassungsgesetz" und das sogennannte "Zollkodex-Anpassungsgesetz" erhält der Anwender die notwendigen Hinweise und Empfehlungen von Autoren aller Berufsrichtungen für eine sichere und erfolgreiche Mandantenberatung und Steuergestaltung.

Ausgewertet werden insbesondere höchstrichterliche Rechtsprechung, Verwaltungspraxis und einschlägige Literatur, die für eine Beratung vorrangig von Interesse sind.

Die Herausgeber und Autoren aus den verschiedenen Disziplinen – Beraterschaft, Finanzgerichtsbarkeit und Finanzverwaltung – stehen mit ihren Namen für eine ausgezeichnete Kommentierungsqualität.

Aufbau und Struktur

Zu Beginn einer Kommentierung werden zunächst Grundaussagen der Vorschrift und der systematische Zusammenhang erläutert. Anschließend folgt die Kommentierung des Regelungsgehalts der Norm in strenger Anlehnung an den Aufbau der Vorschrift. Einzelfälle aus der Rechtsprechungspraxis werden in ABCs bei den jeweiligen Vorschriften nachgewiesen.

Die Besonderheiten

Das KStG wird umfangreich, systematisch und vor allem ausgewogen kommentiert. Die aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung werden nicht nur zusammengetragen, sondern darüber hinaus von den Autoren stets der kritischen Betrachtung unterzogen.

Der Aufbau der Kommentierungen orientiert sich streng am Aufbau der einzelnen Vorschriften des KStG. Bei offenen Fragen wird neben der herrschenden und der abweichenden Meinung auch die eigene Auffassung argumentativ dargestellt.

Der Benutzer erhält alle wichtigen und notwendigen Hinweise und Empfehlungen für eine sichere und erfolgreiche Mandantenberatung und Steuergestaltung. Schwerpunkte des Kommentars sind: § 8 (Ermittlung des Einkommens), § 8b (Beteiligung an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen), § 8c (Verlustabzug bei Körperschaften) und §§ 14 bis 19 (Organschaft).

In der Kommentierung werden jeweils die "Sichtweisen" der Beratung, Finanzverwaltung und Rechtsprechung angemessen und ausgewogen so dargestellt, dass der Benutzer eine für die praktische Arbeit verlässliche Kommentierung erhält.

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