• 20.03.2024
  • Goltdammer's Archiv für Strafrecht (GA)

Unternehmensstrafrecht als Strict Liability? Überlegungen zur strafrechtlichen Haftung bei der Unternehmensnachfolge

Die Bestrafung beziehungsweise Sanktionierung des aus einer Umwandlung entstehenden neuen Unternehmens für die Straftaten der ursprünglichen Gesellschaft steht in einem prekären Verhältnis mit dem Schuldprinzip und dem Grundsatz der Höchstpersönlichkeit der Strafe. Die vorliegende Untersuchung versucht daher, die de lege lata vorausgesetzte Verantwortung auf eine Weise zu begründen, die rechtlichen Legitimitätsstandards genügt. Die Sanktionierung in der Unternehmensnachfolge stellt weder eine Übertragung von Sanktionen dar noch antwortet sie auf eine Verantwortung, die sich aus der Unternehmensnachfolge speist. Vielmehr handelt es sich um die Übertragung einer bereits bestehenden Verantwortung, die dem Nachfolgeunternehmen als seine eigene zugerechnet wird. Das heißt: Es ist eine Haftung des Nachfolgeunternehmens für sein eigenes Organisationsdefizit, das darin besteht, den Organisationsmangel des Vorgängerunternehmens zu perpetuieren. Diese Deutung legt eine einschränkende Interpretation der einschlägigen Regeln nahe.

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Goltdammer's Archiv für Strafrecht (GA)
Quelle: Fundstelle:
  • GA 2024, 137-151
Autoren:
  • Beatriz Goena Vives