• 28.01.2025
  • Zeitschrift für Medizinstrafrecht (medstra)

Der Schutz der Patientenrechte auf dem Prüfstand: Strafrechtliche Schutzlücken bei der Patientenbehandlung?

Das Strafrecht spielt in der aktuellen Debatte um den Schutz der Rechte von Patientinnen und Patienten bzw. ein Patientenrechtegesetz 2.0 kaum eine Rolle. Der vorliegende Beitrag zeigt auf, dass dies nur zum Teil gerechtfertigt ist: Zwar zwingt die zivilrechtliche Paralleldiskussion um eine (weitere) „patientenfreundliche“ Reduktion des Beweismaßes im Strafrecht weder zur Anwendung der sog. Risikoerhöhungslehre noch der Schaffung neuer (Heilbehandlungs-)Gefährdungstatbestände. Hingegen lassen sich Gedanken der strafrechtlichen Produkthaftung durchaus im Sinne des Patientenschutzes fruchtbar machen, wobei jedoch die damit verbundene, jedenfalls faktische Absenkung des Kausalitätserfordernisses auf produktbezogene Sachverhalte ohne naturwissenschaftlich gesicherte Kausalitäts-Erfahrungssätze beschränkt bleiben sollte. Mit Blick auf etwaige Einfallstore hypertrophen Strafrechts für Ärztinnen und Ärzte – v.a. hinsichtlich einer Strafbarkeit nach § 227 StGB – betont der Beitrag die Notwendigkeit einer dogmatisch sauberen Differenzierung zwischen den verschiedenen tatbestandsspezifischen Anknüpfungspunkten (insbesondere Grunddelikt vs. „Gesamtbehandlungsgeschehen“), damit Gesamtbetrachtungen nur dort angestellt werden, wo sie tatsächlich angezeigt sind.
Zeitschrift für Medizinstrafrecht (medstra)
Quelle: Fundstelle:
  • medstra 2025, 25-32
Autoren:
  • Nina Schrott