- 05.08.2025
- Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP)
Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Bevorzugung eigener Dienstleistungen
In der Google-Shopping-Entscheidung vom 10.9.2024 hatte der Europäische Gerichtshof erstmals entschieden, dass eine Positivdiskriminierung des eigenen Preisvergleichsdiensts gegenüber konkurrierenden Preisvergleichsdiensten auf dem Markt der allgemeinen Online-Suchdienste einen Missbrauch einer beherrschenden Stellung darstellt. Dürfte die Bedeutung dieser Entscheidung für die Ökonomie digitaler Plattformen geradezu evident sein, stellt sich aus rechtswissenschaftlicher Sicht die – im Verfahren weder durch das EuG noch den EuGH beantwortete – Frage, wie sich derartige Praktiken der Selbstbegünstigung ganz allgemein in das dogmatische System des (konventionellen) Kartellrechts und des (digitalen) Rechts nach dem Digital Markets Act einordnen lassen.
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